§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren des Vereins. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, soweit sie die Höhe, Fälligkeit oder Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge betreffen. Im Übrigen kann die Beitragsordnung vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich 15,00 Euro.
(2) Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird jeweils zum 01. Mai eines Kalenderjahres für das laufende Jahr fällig.
(3) Bei einem Eintritt im Laufe des Kalenderjahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
§ 3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich im Wege des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein ein entsprechendes Lastschriftmandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
(3) Kosten, die dem Verein durch Rücklastschriften entstehen, trägt das Mitglied, sofern es die Rücklastschrift zu vertreten hat.
§ 4 Auslagenersatz für Vorstände
(1) Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind.
(2) Größere Anschaffungen oder Auslagen über 50,00 Euro sind vorab mit dem Kassenwart oder dem 1. Vorsitzenden abzustimmen.
§ 5 Datenschutz im Zahlungsverkehr
Zur Einziehung der Beiträge werden Name, Anschrift und Bankverbindung der Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und an das jeweilige Kreditinstitut übermittelt.
§ 6 Vereinskonto
Die Beiträge und Spenden werden auf das Konto des Fördervereins Kinderhaus St. Raphael Mintraching e. V. geleitet.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 13.02.2026 durch die Gründungsversammlung beschlossen und trat mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister am 05.03.2026 in Kraft.